Den Arbeitnehmern werden in der Regel bis zu 45 Prozent (abhängig von der Steuerklasse und vom Einkommen) vom Bruttoverdienst abgezogen. Dazu gehören diverse Abzüge, wie zum Beispiel der Soli, die Kirchensteuer oder die Beiträge zu der Krankenkasse. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, die Abgabenhöhe zu beeinflussen und somit mehr Netto zu erhalten. Kirchenaustritt und Geldwerter Vorteil Ein größerer Anteil der monatlichen Abzüge von Bruttolohn wird durch die Kirchensteuer verursacht. Durch einen Kirchenausstritt entfällt eine solche Belastung. Der Steuersatz liegt bei der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern bei 9 Prozent und in den übrigen Bundesländern bei 8 Prozent. Hier hängt jedoch auch die Entlastung von der Höhe des persönlichen Einkommens ab. Bei einer Gehalts- oder Lohnerhöhung kommt hier immer auch die Steuer mit ins Spiel. Hier kann es vorkommen, dass relativ wenig von dem zusätzlichen gezahlten Lohn oder Gehalt auch auf dem Konto ankommt. Der Grund liegt darin, dass von dem zusätzlichen Einkommen oft mehr Steuern gezahlt werden müssen. Deshalb ist es hier sinnvoll, die Erhöhung in Form von Sachleistungen (der sogenannten geldwerte Vorteil- Firmenhandy, Dienstwagen, Weiterbildungskurse, Kostenübernahme Kinderbetreuung, etc.) zu erhalten. Die Nutzung von Steuerfreibeträgen und Erstellung der Steuererklärung Monatlich werden von den Bruttobeträgen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgeführt. In der Regel sind die Abzüge zu hoch, weil hier teilweise der Arbeitnehmer mehr zahlt, als er müsste. Damit dann die Differenz erstattet wird, gibt es 2 Möglichkeiten. Dazu gehören der Eintrag von Freibeträgen in der Lohnsteuerkarte oder die jährliche Steuerklärung. Wenn beim Finanzamt die jährliche Steuererklärung eingereicht wird, erhält hier der Arbeitnehmer häufig einen beachtlichen Betrag ausgezahlt. Im Schnitt erhält der Bundesbürger im Durchschnitt bis zu 900 Euro pro Jahr zurück. Hier können dann auch beispielsweise Versicherungsbeträge, Handwerkerrechnungen oder die Pendlerpauschale abgezogen werden. Nach der Heirat Steuerklasse wechseln und Vermögenswirksame Leistungen beziehen Nach einer Heirat befinden sich beide Ehepartner zunächst in der Steuerklasse 4. Wenn beide Partner gleich viel verdienen, ist diese Steuerklasse sinnvoll. Wenn beide jedoch unterschiedlich hohe Beträge verdienen ist es sinnvoller, dass die besserverdienende Person in die Steuerklasse 3 wechselt. Der andere Partner ist dann in der Steuerklasse 5 gut aufgehoben. Ein solcher Wechsel kann einmal im Jahr bis zum 30.11. vorgenommen werden. Wenn vermögenswirksam Leistungen bezogen werden, zahlt der Arbeitgeber für den Angestellten in einen Sparvertrag ein. Hier sind maximal 40 Euro pro Monat möglich. Dabei hängt die Höhe vom unterschriebenen Arbeitsvertrag und der Branche ab. Dadurch wird dann der Bruttoverdienst ebenfalls erhöht. Wechsel der Krankenkasse und Verpflegungsmehr-Aufwand Der Wechsel der Krankenkasse hängt von den persönlichen Anforderungen ab. Eine größere Anzahl von Krankenkassen bieten freiwillige Mehrleistungen oder es erfolgt eine Rückzahlung eines Teil des Beitrages, wenn für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen von der versicherten Person in Anspruch genommen werden. Auch der Wechsel in die PKV kann unter Umständen eine Alternative sein. Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit mehr als 8 Stunden von seinem Wohnort entfernt sich befindet, kann dieser den sogenannten Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen. Dieser beträgt 6 Euro pro Tag. Unter bestimmten Voraussetzungen sind hier auch höhere Summen möglich. Das kann dann auch dazu führen, dass Netto vom Brutto mehr übrig bleibt. |