Allgemein sind die schweizerischen Waffengesetzgebungen sehr liberal, da Erwerb und Besitz von Waffen jedem Bürger gestattet werden kann. Jedoch gibt es besondere Bestimmungen, die zu erfüllen sind. Zum Beispiel müssen die Waffen richtig aufbewahrt und transportiert werden. Das Gleiche gilt auch für Munition. Militär und Polizeibehörden werden von diesem Gesetz ausgeschlossen. Wer heute mit Waffen handeln möchte, muss einen Waffenerwerbsschein besitzen mit einem zusätzlichen schriftlichen Vertrag. So ist es auch mit den Menschen, die immer eine Waffe bei sich tragen möchten. Dazu muss sich derjenige bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und dort eine Waffentragbewilligung einholen, die dann in der ganzen Schweiz gilt und rund um die Uhr bei sich getragen werden muss. Hier wird das Tragen von Waffen nur erlaubt, wenn man dazu verpflichtet ist, eine Waffe bei sich zu tragen, wie zum Beispiel Menschen, die als Sicherheitsbeauftragte arbeiten, um sich selbst und andere zu schützen. Außerdem muss die Person noch eine Prüfung abschließen, damit sie weiß, wie richtig mit den Waffen umgegangen und wie sie sicher aufbewahrt wird. Bestimmte Staaten dürfen in der Schweiz keine Waffen besitzen. Zu diesen Staaten gehören unter anderem Algerierin, Albanien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Mazedonien, Sri Lanka a und die Türkei, weil die Menschen dort meist aus einem Kriegs- oder Konfliktgebiet kommen und sie ethnische oder politische Probleme mit der Schweiz haben könnten. Was gilt in der Schweiz als Waffe? – Spielzeugwaffen, die täuschend echt aussehen und Nachbildungen von Waffen Wer aus dem Ausland Spielzeugwaffen kauft, die täuschend echt aussehen, muss mit einer Strafe rechnen, weil anderen Leuten Angst eingejagt werden kann und das gegen die Menschenrechte verstoßt – Hammer, Axt und Baseballschläger Seit 2008 zählen Hammer, Axt und Baseballschläger zu gefährlichen Gegenständen, mit denen anderen Menschen Schaden zugefügt werden könnte. Diese Gegenstände dürfen also nicht mit sich getragen werden. Weitere Gegenstände, die ohne Erlaubnis nicht mit sich herum getragen werden dürfen: – Elektroschockgeräte – Schusswaffen und Munition – Schalldämpfer, Laser- und Nachtsichtzielgeräte – Springmesser und gefährliche Haushaltsgeräte – Gefährliches Werkzeug aus der Werkstatt – Reizstoffe wie Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril – Ruten und Stöcke – Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen – Feuerwaffen und Seriefeuerwaffen – Steinschleuder Damals haben Kinder Steinschleudern gebastelt, um mit ihren Freunden draußen zu spielen. Heute gelten Steinschleudern schon als Waffen und dürfen nicht in der Öffentlichkeit benutzt werden, wenn sie Armstützen, Handgelenkstützen oder über andere Vorrichtungen verfügen. Zu den Steinschleuder gehören auch die Präzisionsschleudern, deren Ziel es ist eine höchstmögliche Bewegungsenergie zu erreichen und damit gehört sie zu einer tragbaren Waffe. – Kampfsportgeräte Alle Kampfsportgeräte mit scharfen Kanten oder einer Spitze wie Säbel und Schwerter sind in der Schweiz verboten und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen registriert und besitzt werden. Welche waffen-ähnliche Gegenstände sind in der Schweiz erlaubt? – Pfefferspray Ein Pfefferspray darf jeder Zeit mit sich geführt werden, wenn es darum geht, sich selbst vor Angriffen zu schützen. Somit zählt das Pfefferspray nicht zu den unerlaubten Waffen. Mit einem Pfefferspray kann man nämlich niemanden richtig verletzen, sondern nur denjenigen vorübergehend still legen, um sich selbst in Sicherheit zu bringen. Die Verletzungen sind also nur kurzfristig. Ein Pfefferspray darf aber nie nur aus Spaß benutzt werden. Wenn man aber ins Ausland reist, muss man sich im Voraus gut informieren, denn in vielen Ländern gilt das Pfefferspray noch als Waffe. – Schweizer Taschenmesser Das traditionelle Schweizer Taschenmesser wird nicht als gefährlicher Gegenstand gesehen. – Armbrust Da die Armbrust zu einem Sportgerät gehört und auch zum Jagen benutzt wird, benötig man weder einen Waffenschein noch eine Waffenbesitzkarte. Das Gleiche gilt für Pfeil und Bogen. Rechtlich gesehen, darf überall hin geschossen werden, wo niemand verletzt werden kann. Ab dem 18.Lebensjahr ist jeder dazu berechtigt, sich eine Armbrust zu besorgen. Fazit: Generell zählen alle Gegenstände, mit denen man andere Menschen verletzen kann, zu den verbotenen Waffen. Diese Gegenstände fallen unter das Waffengesetz. Wer also Kampfsportwaffen, Wurfsterne, Schlagringe, Steinschleudern und Dolche unangemeldet besitzt, hat sich damit illegal gemacht, weil diese Gegenstände besonderen Bestimmungen unterliegen und anderen Menschen schaden können. |