Schon Kleinigkeiten sind heute strafbar und können teilweise mit enormen Strafen belegt werden. Die Schweiz sieht das ein wenig anders. Sie ist bekannt dafür, dass deren Strafen im Vergleich zu anderen Ländern deutlich milder ausfallen. Insofern zeigen sich die Strafen relativ kurz, auch bei Gewaltdelikten. Gefängnisstrafen sind hingegen eine Seltenheit. Oftmals müssen nur Schwerkriminelle oder Wiederholungstäter hinter schwedische Gardinen. Doch warum hat sich die Schweiz für ein solch mildes Strafrecht entschieden? Vergleichen Sie in Ruhe die Schweizer und deutschen Strafgesetzbücher, werden Sie zahlreiche Übereinstimmungen finden. Der Grund ist die parallele Entwicklung der Strafrechtswissenschaften in beiden Ländern, die aber auch in enger Kooperation stattfanden. Ein Fakt: In der kompletten Deutschschweiz gibt es keine rechtswissenschaftliche Fakultät, wo nicht auch deutsche Professoren das Strafrecht lehren. Überraschenderweise kam es in den französisch- und italienischsprachigen Landesteilen aufgrund der „Germanisierung“ des Strafrechts noch nicht zu Gegenstimmen. Jedoch finden sich erste Unterschiede in der Verurteilung. So teilt Gabriella Matefi, Gerichtspräsidentin am Appellationsgericht Basel-Stadt, mit: „Die hohen Strafen werden nur in den schlimmsten Fällen verhängt. Normale Menschen können sich solche wahrscheinlich nicht einmal vorstellen. Kommt es jedoch zur Beurteilung von realen Delikten, befinden sich die Strafen im Durchschnitt in der unteren Hälfte oder im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens. Zum Beispiel Körperverletzungen, Betrug oder sogar Tötung.“ So kann es durchaus sein, dass Kriminelle zu einer lebenslangen Strafe verurteilt werden, doch das bedeutet kein komplettes Leben hinter Gittern. Stattdessen ist die lebenslange Strafe auf 15 Jahre begrenzt, in einigen Fällen sogar zehn Jahre. Insofern sind Gefängnisstrafen im Strafrecht Schweiz eher eine große Seltenheit. Ältere Statistiken offenbaren sogar, dass nur wenige Länder so selten Verurteilte ins Gefängnis schicken, wie die Schweiz. Ein weiterer Grund dafür ist, dass Strafen unter zwei Jahren für Ersttäter nur selten ausgesprochen werden. In den meisten Fällen werden Gewaltdelikte nur mit einer Geldstrafe geahndet. All das ist eine Folge einer Reform, welche bewusst auf kurze Freiheitsstrafen verzichten möchte. Der Gedanke dahinter leuchtet ein, denn viele Kleinkriminelle verfallen erst im Gefängnis vollkommen der Kriminalität und werden dadurch noch strafbarer. Das soll vermieden werden. Allerdings gibt es keine wissenschaftlichen Beweise, dass die Rückfallgefahr von Personen höher ist, welche schon eine kurze Zeit im Gefängnis verbracht haben. Eine weitere Erklärung für die Milde der Strafe liegt aber auch in der Tradition. Das heißt, Richterinnen sowie Richter lassen sich von den Entscheidungen ihrer Kolleginnen und Kollegen leiten. Man spricht dabei von der „Vererbung regionaler Traditionen“. Experten warnen aber, dass die Gerechtigkeit dabei nicht auf der Strecke bleiben darf. Immerhin muss mit der Strafe auch die soziale Ordnung wiederhergestellt werden. |
