Häufig sieht man ja ein Briefkastenschild mit der Aufschrift:“Bitte keine Werbung”. Rechtlich gesehen sind diese Schilder auch für den Austräger bindend. Dies gilt allerdings nicht für kostenlose Tages- und/oder Wochenzeitungen. Selbst wenn diese Werbeblätter enthalten, dürfen sie in den Briefkasten geworfen werden, auch wenn dieser mit einem entsprechendem Briefkastenschild versehen ist. Denn Zeitungen -auch kostenlose- fallen nicht under das Urteil, das 1988 der Bundesgerichtshof gefällt hat. Demnach sind nämlich nur separate Prospekte und Flyer als Werbung zu betrachten. Zeitungen dienen in der Regel der Informationsgewinnung und nicht hauptsächlich der Werbung, auch wenn in den Zeitungen selbst natürlich allerhand Werbung zu finden ist. Ein extra Briefkastenschild muss herWenn man nun also verhindern möchte, dass neben der Werbung auch noch Zeitungen dem Postkasten fernbleiben, sollte man sich ein Briefkastenschild mit “Bitte keine Zeitung” besorgen und zusätzlich neben dem namensschild Briefkasten anbringen. Natürlich kann man auch beide Schilder, jeweils eines für Werbung und eines für die Zeitung nutzen. Es kann zusätzlich sinnvoll sein, ein solches Briefkastenschild auch an der Haustür anzubringen, denn häufig werden Wochenblätter oder kostenlose Tageszeitungen auch vor Haustüren gelegt oder hinter den Türgriff geklemmt. Die rechtliche LageWenn trotz eines entsprechenden Briefkastenschilds neben dem Namen am Briefkasten, Zeitungen eingeworfen werden, könnte man dagegen auch rechtlich vorgehen. Denn dies stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar und man könnte auf Unterlassung klagen. Die Frage bei solche Bemühungen ist allerdings immer, was es am Ende Wert ist. Häufig würde sicherlich auch ein einfaches Gespräch mit der entsprechenden Firma ausreichen, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Nicht immer muss man mit der rechtlichen Keule aufwarten. Allerdings sagt das Recht, dass ein Briefkastenschild und mit eine keine werbung aufkleber am Briefkasten, eindeutig klar machen muss, dass man keine Zeitung haben möchte. Selbiges gilt natürlich auch für Werbung, insofern ein entsprechendes Schild zusätzlich zum Namen am Briefkasten angebracht wurde. |